Renovierung durch KFW-Förderung
SANIERUNG MIT KFW-FÖRDERUNG FÜR HAUS- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER
Wichtige Änderungen im Bezug auf die Fördermittel der KFW-Bank
Die Fördermittel der KFW-Bank zur Energieeinsparung können noch bis zum 30.06.2021 bei der KFW-Bank beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 werden die ehemaligen KFW-Fördermittel zu gleichen Voraussetzungen über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt.
Wie gewohnt übernimmt RS-Reich für Sie als Kunden, die komplette Abwicklung Ihrer Fördermaßnahmen! RS-Reich steht Ihnen, für weitere Informationen und die Beratung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, jederzeit gerne zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr RS-Reich Team
Einsparungsmöglichkeiten durch KFW-Förderung
Wer eine ältere Immobilie kauft oder nach langem Besitz sanieren möchte, sieht häufig sehr hohe Kosten auf sich zukommen. Um Sanierungen von Immobilien zu fördern, gibt es diverse staatliche Programme, mit denen sich zum Teil große Anteile der Investitionskosten einsparen lassen. Vor allem nehmen diese Programme die Sanierungen in den Blick, die zur Energieeffizienz einer Immobilie beitragen. Aber auch für andere Sanierungsmaßnahmen sind Förderungen möglich, beispielsweise wenn eine Wohnung einbruchsicher umgebaut wird.
KFW-Förderung oder BAFA-Förderung – Komplettservice von RS-Reich
Wenn Sie für Ihre Sanierung der Firma RS-Reich vertrauen, setzen Sie nicht nur auf fundierte handwerkliche Erfahrung, sondern profitieren auch von unserem praktischen Komplettservice. Denn neben allen nötigen Renovierungsarbeiten übernehmen wir auch die Abwicklung Ihrer Förderung für Sie. Bei folgenden Umbaumaßnahmen im Sinne der Energieeffizienz und der Einbruchsicherheit ist RS-Reich für Sie da:
Austausch der Dachfenster
Einbau / Austausch der Haustür
Kauf einer bestehenden Immobilie
Mit dem Programm zur “Förderung des Immobilien-Kaufs” unterstützt der Staat all die Menschen, die ein Eigenheim erwerben möchten. Förderkredite in diesem Rahmen gewährt die KFW-Bank bis zu einer Summe von 100.000 Euro. Auch der Bau einer neuen Immobilie kann unter diesem Programm gefördert werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Wohnraum zur Eigennutzung bestimmt ist.
Wenn der Kauf einer etwas älteren, bestehenden Immobilie ansteht, in der noch verschiedene Umbaumaßnahmen nötig sind, ist in vielen Fällen eine Kombination mit den unten genannten Förderpaketen möglich. So kann die Nutzung der Maßnahmen an mehreren Fronten zu einer Ersparnis führen.
Energieeffizient Sanieren (Bitte Hinweis zur BAFA beachten)
Alle Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Energieersparnis führen, können durch das KFW-Förderpaket “Energieeffizient Sanieren” gefördert werden (Ab 01.07.2021 über BAFA, siehe Hinweis). Da viele Altbauten heute als energetisch ineffizient gelten (immerhin etwa zwei Drittel der Häuser, die vor 1978 gebaut wurden), liegt die Sanierung solcher Häuser im Sinne des Klimaschutzes auch im Interesse des Staates. Zwischen 25% und 75% des gesamten Energieverbrauches eines solchen in die Jahre gekommenen Hauses lassen sich durch Sanierungsmaßnahmen einsparen. Fördern lassen sich alle Umbauten, die den Energieverbrauch eines Hauses effektiv senken. Zu den häufigsten Sanierungen in diesem Sinne zählen:
- Erneuerung der Heizung
- Erneuerung der Fenster und Haustüren
- Erneuerung der Dachfenster
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Erneuerung / Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen
zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Einbau von Anlagen
Zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien
Es ist außerdem auch möglich, das Bestehende nur partiell zu erneuern. So kann zum Beispiel auch der Einbau neuer Teile in eine ältere Heizungsanlage bezuschusst werden, wenn diese Maßnahmen den Verbrauch effektiv senken.
Je nach Umfang der Umbauten unterstützt die KFW-Bank in Form eines Kredites oder mit einem Zuschuss. Bei einem größeren Projekt, etwa der Kernsanierung eines Altbaus, kommt in der Regel der zinsgünstige Kredit infrage. Wenn bei einem Haus in Privatbesitz viele nötige Maßnahmen miteinander kombiniert werden, kann auch hier ein Kredit sinnvoll sein, um den hohen Kapitalbedarf zu decken. Bei Projekten, die einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten, zahlt die KFW-Bank außerdem einen Zuschuss, der nicht rückzahlbar ist. Dieser liegt bei 10% der gesamten Kosten, wobei diese zwischen 300 und 5.000 Euro liegen dürfen.
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Altersgerecht Umbauen
Ein weiteres Förderpaket der KFW ist das sogenannte “Altersgerechte Umbauen”. Mit diesem Paket unterstützt die KFW-Bank alle Maßnahmen, die die Barrierefreiheit und die Sicherheit von Immobilien erhöhen. So lassen sich mit diesem Paket beispielsweise auch Maßnahmen fördern, die dem Einbruch-Schutz dienen. Dies kann beispielsweise der Einbau moderner Fenster oder auch der Einbau einbruchsicherer Rollladen sein. Und auch der Punkt “Barrierefreiheit” umfasst einige Punkte, an die man zunächst vielleicht gar nicht denkt. Möchte der Bauherr zum Beispiel den Grundriss verändern und einzelne Räume vergrößern, so gilt auch das als Maßnahme, die der Barrierefreiheit dienen.
Auch im Rahmen dieses Paketes sind sowohl eine Förderung als Kredit als auch ein Investitionszuschuss möglich. Die Bedingungen des Kredites entsprechen denen des “Energieeffizient Sanieren”-Paketes. Bei dem Zuschuss gelten allerdings etwas andere Konditionen: Die Kosten für den Umbau dürfen hier zwischen 500 und 15.000 Euro liegen. Dabei werden die ersten 1.000 Euro mit 20% bezuschusst, die weiteren Kosten mit 10%.
Ist ein Zuschuss oder ein Kredit das richtige Fördermittel?
Bei der Frage, ob eher ein Zuschuss oder ein Kredit geeignet ist, geht es zunächst einmal um den Umfang des Bauvorhabens. Denn wenn die Investitionskosten den festgelegten Betrag für die jeweiligen Zuschüsse überschreiten, kommt eigentlich nur ein Kredit als Fördermittel infrage. Hierbei ist zu beachten, dass der Kredit nicht direkt bei der KFW-Bank abgeschlossen wird. Hier muss der Eigentümer den Umweg über die Hausbank gehen. Diese schließt dann ihrerseits einen Vertrag mit der KFW ab. Wenn die KFW-Bank das Bauvorhaben überprüft hat, refinanziert sie den Förderbetrag.
Ein Investitionszuschuss ist mittlerweile relativ unbürokratisch möglich. Anders als den Kredit kann man ihn direkt bei der KFW-Bank beantragen. Wenn Sie sich bei dem Umbau Ihrer Fenster oder Türen für RS-Reich entscheiden, müssen Sie sich um den Antrag keinerlei Gedanken machen, denn wir erledigen die gesamte Erstellung der nötigen Formulare für Sie. Da die nötige Zusage der KFW-Bank in der Regel noch am selben Tag nach Antragstellung eintrifft, kann ohne Wartezeit mit den Umbauten begonnen werden. Ein Energieberater, ein eigener Antrag oder das Einreichen von Rechnungen entfällt für Sie als Kunden gänzlich, da RS-Reich die gesamte Abwicklung übernimmt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Sanierungsmaßnahmen von der KFW-Bank gefördert werden können, müssen natürlich bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unterstützt werden nur Bauprojekte, die der Eigennutzung dienen. Für gewerbliche Objekte oder vermieteten Wohnraum ist die KFW-Bank nicht zuständig. Dies gilt auch, wenn der Wohnraum beispielsweise nur für einige Zeit im Jahr vom Bauherren selbst genutzt wird und ansonsten vermietet ist.
Für jedes Umbauprojekt hat die KFW-Bank außerdem recht detaillierte Richtlinien festgehalten, die man in Merkblättern der einzelnen Pakete nachlesen kann. Je nach Maßnahme gilt es, bestimmte Anforderungen einzuhalten, wie etwa eine bestimmte Widerstandsklasse. Bei manchen Krediten ist es außerdem nötig, einen Energieberater hinzu zu ziehen.
Wichtig bei allen Maßnahmen ist, den Umbau erst nach der Zusage der KFW-Bank zu beginnen. Denn im Nachgang, also nach Beginn der Sanierungen, vergibt die KFW keine Fördermittel. Als Baubeginn zählt hierbei der Arbeitsbeginn der Handwerker. Planungen, Beratungen und das Einholen verschiedener Angebote dürfen auch vor der Zusage stattfinden. Da RS-Reich die Koordination aller Schritte für Sie im Blick hat, brauchen Sie sich darüber aber keine Gedanken zu machen.
Wozu ist eine Beratung hilfreich?
Aufgrund der Fülle an verschiedenen Fördertöpfen kann eine unabhängige Beratung eine große Hilfe dabei sein, eine möglichst große Ersparnis auszuschöpfen. Auch können mehrere Förderpakete bei einem Umbau eingesetzt werden. Der Einbau neuer, moderner Fenster beispielsweise senkt den Energieverbrauch, erhöht aber auch die Einbruchsicherheit. Ähnliches gilt auch für neue Haustüren, die oftmals sowohl viel dichter als auch sicherer sind als der veraltete Vorgänger. So können mehrere Förderpakete für einen Sanierungsprojekt greifen, weil sowohl für das Paket “Energieeffizient Sanieren” als auch für “Altersgerecht Umbauen” die alle Bedingungen erfüllt werden. Ein unabhängiger Berater kann aufklären, inwieweit im Einzelfall mehrere Pakete auf einmal genutzt werden können. Unabhängig davon kann ein Berater auch aufklären, welches Paket am meisten Einsparungen bringt, auch wenn nicht mehrere Förderpakete miteinander kombiniert werden sollen. Daher lässt sich durch eine kompetente Beratung bares Geld sparen, zumal man bei Umbaumaßnahmen schnell mit größeren Summen kalkuliert.
Bei umfassenderen Maßnahmen ist eine fachkundige Beratung im Vorfeld oft unverzichtbar. So kann ein Energieberater hilfreiche Ratschläge geben, damit die Sanierungen auch wirklich bestmöglich den gewünschten Effekt erzielen. Daher ist eine solche Beratung bei einigen Förderpaketen wie bereits erwähnt obligatorisch.
Natürlich kosten solche Beratungen ihrerseits wiederum Geld. Doch auch sie sind förderfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle (kurz BAFA) vergibt Fördermittel für Beratungen, Planungskosten und Baubegleitungen.
Zu beachten ist in jedem Fall, dass eine Beratung immer möglichst zeitnah zur Antragsstellung bei der KFW-Bank erfolgen sollte, wenn sie zur Erlangung der Fördermittel vorgeschrieben ist. Denn die Regelungen zu den einzelnen Maßnahmen ändern sich von Zeit zu Zeit. Und kein Eigentümer hat ein Recht auf irgendeinen Förderzuschuss. Ist der Etat für ein bestimmtes Programm bereits verteilt, werden keine weiteren Gelder mehr vergeben. Zumindest gilt dies, bis der Etat wieder aufgestockt wird.
Gibt es weitere Fördermittel?
Neben der KFW-Bank, die ein staatliches Unterstützungsprogramm bietet, gibt es auch in einigen Ländern, Kommunen und Städten Fördermittel für Sanierungsarbeiten und Maßnahmen zum Einbruchsschutz. In der Regel geben die städtischen Behörden unverbindlich Auskunft, ob es solche Programme gibt. Meist lassen sich solche regionalen Förderungen gut mit den Programmen der KFW-Bank kombinieren.
Falls weder die KFW-Bank noch die BAFA als Unterstützung in Anspruch genommen werden, lassen sich Sanierungskosten für energetische Umbauten seit 2020 auch steuerlich absetzen. Grundlage hierfür ist das Einkommensteuergesetz, genauer der §35c EStG. Auch wenn Sie diese Steuervorteile in Anspruch nehmen möchten, sind Sie bei RS-Reich an der richtigen Adresse. Genau wie bei den staatlichen Förderpaketen übernehmen wir im Rahmen unserer Serviceleistungen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt, sodass Sie sich um nichts sorgen müssen. Der resultierende Steuerbonus erfolgt erstmals in dem ersten Kalenderjahr, in dem die Umbauarbeiten beendet werden. Dazu wird die Einkommensteuer im ersten und zweiten Jahr um jeweils 7% der Umbaukosten reduziert. Im dritten Jahr lassen sich nochmal 6% absetzen. Somit ergibt eine Steuerersparnis von insgesamt 20%.
Auch Beratungskosten können angerechnet werden – und zwar über 50% der anfallenden Beratungskosten. Bei einer Abwicklung durch RS-Reich entfallen diese Zusatzkosten natürlich, da auch die Beauftragung eine Energieberaters zu den Serviceleistungen von RS-Reich gehört. Insgesamt können in den drei Jahren nach dem Umbau maximal 40.000 Euro geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen für steuerliche Vorteile sind die Durchführung durch ein Fachunternehmen wie die Firma RS-Reich. Ansonsten orientieren sich die Bedingungen an den Bestimmungen der KFW-Bank für das Programm “Energieeffiezientes Sanieren”.
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Info: Besichtigung der Ausstellung nur nach Terminvereinbarung.